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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ersatzteile

Allgemein gilt: Ersatzteile nur gegen Barzahlung.

1. Die meisten Teile sind US-Teile und für den US-Markt produziert. Die
Risiken der Verwendung trägt der Käufer. Gleiches gilt für Gebrauchtteile und
Tuningteile.

2. Die Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der
Firma Carrosserie Nyffenegger AG, 8904 Aesch.

3. Bei Bezug oder Bestellung von Ersatzteilen bei Erstkunden wird eine Barzahlung, Vorauszahlung oder  Postversand per Nachnahme verlangt.

4. Reklamationen müssen innert 5 Tagen erfolgen. Bei Ablauf der Frist wird
das Ersatzteil nicht mehr zurückgenommen und der Verkauf gilt als abgeschlossen.

5. Nicht sorgfälltig behandelte oder abgeänderte Ersatzteile werden nicht mehr
zurückgenommen und haben kein Anrecht auf Rückzahlung unsererseits.

6. Müssen Ersatzteile für höhere Beträge (ab Fr. 1000) in USA von uns bestellt werden,
wird eine Anzahlung von ca. 50% des Verkaufpreises verlangt, bevor die Bestellung
unsererseits ausgeführt wird. Zudem muss unsere Offerte mit Datum und Unterschrift
uns zurückgefaxt werden. Eine Bestellung und Bestätigung per E-Mail gilt als Auftrag.

7. Sind Schäden an den Ersatzteilen bei der Lieferung entstanden, werden diese
bei entsprechenden Beweisen ersetzt. Bei unsachgemässiger Behandlung besteht kein
Ersatz.

8. Müssen spezielle GFK-Ersatzteile von uns hergestellt werden, wird eine
Vorauszahlung von 50% des Verkaufspreises verlangt. Diese werden von uns nicht zurückgenommen und müssen vom Kunden voll vergütet werden.

9. Carrosserie-Ersatzteile aus GFK, entweder aus USA oder von
uns hergestellt, werden in rohem Zustand verkauft und müssen vom
Käufer selbst am Fahrzeug angepasst werden.

10. Extra in USA bestellten Ersatzteile werden nicht zurückgenommen und voll verrechnet.


11. Gewährleistungsfrist bei Neuware 2 Jahre (Bring in)
Gewährleistungsfrist bei Occasionware 1 Jahr (Bring in).

12. Bei gelieferten, nicht von uns montierten Teilen besteht kein Anspruch an
Gewährleistungsfrist (Art. 199/OR)


Allg. Reparaturen, Restaurationen, Umbauten

1. Allgemein gilt: Reparatur nur gegen Barzahlung.

2. Bei grösseren Reparaturen, Restaurationen oder Umbauten wird
eine Anzahlung bzw. Zwischenzahlungen verlangt.

3. Für den Beginn einer Restauration oder Umbau bei einem Fahrzeug
muss unsere Offerte mit Namen und Datum versehen  und uns
zurückgefaxt werden, dann gilt der Auftrag als definitiv.
Eine E-Mail gilt als definitive Bestätigung.
Dasselbe gilt auch für Sonderanfertigungen.

4. Garantie auf Arbeit gilt gemäss den allgemeinen VSCI-Bestimmungen.


Bei allen Bestellungen und Arbeiten gelten unsere AGB.
Gerichtsstand ist Dietikon.